Führungszeugnis
Bei der Beantragung von Trainerlizenzen ist ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen.
Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Seit 01.08.2013 ist neu, dass die Gebührenbefreiung für ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verankert ist: Zum 1.8.2013 trat das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) in Kraft. Dieses umfangreiche Gesetz fügt nebenbei in das Kostenverzeichnis zum JVKostG, indem die Gebühren geregelt sind, folgende Regelung als Vorbemerkung ein: „Die Gebühren 1130 und 1131 werden nicht erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird.“
Nähere Informationen zur Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie hier (externe Seite)
Bestätigung des Vereins zur Beantragung eines Führungszeugnisses
17.10.2023|Dateigröße: 31 KB|Dateiformat: pdfInformation zur Gebührenregelung für Führungszeugnisse vom 12.11.2015
17.10.2023|Dateigröße: 213 KB|Dateiformat: pdfMerkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis vom 15.10.2014
17.10.2023|Dateigröße: 31 KB|Dateiformat: pdf