Notwendig wurde die Satzungsänderung durch die immer weitere Professionalisierung des Motorsports und auch des DMSB in den vergangenen Jahren. In diesem Rahmen wurde das Präsidium durch immer mehr Detailentscheidungen im operativen Geschäft zunehmend beansprucht. Diese können künftig von den beiden Vorstandsmitgliedern entschieden werden, die die Geschäftsführung und Vertretung des DMSB übernehmen. Sie sind dabei im Tagesgeschäft weitgehend autonom, berichten aber an das Präsidium. „Mit dieser Struktur vermindern wir in zahlreichen Bereichen unnötige Kompliziertheit bei Entscheidungsprozessen“, erklärt DMSB-Präsident Wolfgang Wagner-Sachs. „Das Verhältnis zwischen Präsidium und Vorstand ist in etwa vergleichbar mit dem Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand in großen Unternehmen: Neben der Arbeit an Strategie- und Positionspapieren wird das Präsidium in Zukunft die Aufsicht über den hauptamtlichen Vorstand wahrnehmen. Gerade in der derzeitigen Lage müssen wir etwa den Motorsport auf die Zeit nach Corona vorbereiten und in die Zukunft führen. Genau das ermöglicht uns nun die Satzungsänderung.“
Wolfgang Wagner-Sachs: „Mit Dr. Julia Walter und Silke Langhorst haben wir zwei Führungspersönlichkeiten in den Vorstand berufen, mit denen das Präsidium des DMSB schon seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Sie haben bislang schon das Präsidium im Tagesgeschäft unterstützt und Entscheidungsvorlagen erarbeitet. Diese können sie nun bei zahlreichen Detailfragen selbstständig und damit im Einzelfall sicherlich auch zügiger und unbürokratischer verabschieden. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich erwiesen, dass viele Details auf der Arbeitsebene geregelt werden können und das Präsidium so den Freiraum bekommt, sich auf strategische Fragen zu konzentrieren.“
Wirksam werden mit der neuen Satzung auch weitere kleine Anpassungen. So wurden wichtige gesellschaftspolitische Ziele wie etwa das Bemühen um Integration und Inklusion sowie der Kampf gegen jede Form von Gewalt in die Grundsätze aufgenommen. Nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie ist außerdem künftig die digitale Durchführung der Mitgliederversammlung als Online-Veranstaltung möglich. Auch Regelungen zum Datenschutz finden sich erstmals in der Satzung, die am 21. Juni 2021 in Kraft getreten ist.